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Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre
Die Irrtumslehre ist traditionell ein unvermeidbares Thema in der Strafrechtswissenschaft und spiegelt die Grundhaltung der strafrechtlichen Zurechnung wider. Eine richtige Irrtumslehre hingegen soll die normative Zurechnung nach der Handlung und den subjektiven Zustand zum Zeitpunkt der Handlung miteinander verbinden. Die in dieser Arbeit vertretene "einheitliche Irrtumslehre" führt die Frage der strafrechtlichen Zurechnung auf die subjektive Natur der kognitiven Abweichung des ...

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